Seit über einem Monat (seit deutlich vor dem 25.05.2025) steht vor Jesuitengasse 61 auf 1,25 von drei Parkplätzen vor dem Abzweig zur Pallenbergstrasse ein PKW, Kennzeichen LEV DV 851, mit einem kaputten Reifen.
Dadurch ist nicht nur ein Parkplatz dauerbelegt, auch auf den anderen beiden können nur kleine Autos parken und nur, wenn der jeweils andere gut steht.
Danke fürs Kümmern.
Jesuitengasse 61
50735 Köln
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln