Am 12.01. bereits gemeldet. (#996-2025) und im Februar und später erneut. Bisher nichts geschehen!
Pesch: Kurz hinter dem Ortseingang steht dieser Anhänger seit Monaten (!) unbewegt am Straßenrand. Bitte prüfen und entfernen.
Begründung:
In Deutschland dürfen Anhänger nicht unbegrenzt lange im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, wenn sie nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden sind. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere:
§ 12 Abs. 3b StVO:
„Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen an derselben Stelle geparkt werden.“
Das bedeutet:
- Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf maximal 14 Tage an derselben Stelle im öffentlichen Verkehrsraum stehen. (Dieser steht seit Monaten dort auf öffentlicher Straße)
- Danach muss er mindestens einmal umgesetzt werden (an einen anderen Ort), um die Frist von neuem beginnen zu lassen. (Wird nie umgesetzt, immer an der gleichen Stelle)
- Wenn der Anhänger an ein Fahrzeug angekoppelt ist, gilt diese Einschränkung nicht – dann gelten die allgemeinen Parkregelungen. (Kein Zugfahrzeug vorhanden).
Bitte begründen Sie, warum nichts geschieht und es keinerlei Rückmeldung gibt.
An wen muss ich mich mit dem Anliegen wenden, damit etwas passiert?