Seit längerer Zeit steht vor der ausländischen Werkstatt ein Fahrzeug mit aufmalten Pappnummernschildern. Diese sind kaum zu erkennen und es ist auch nicht erkennbar, ob das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist. Daher ist es nicht statthaft ein Fahrzeug in dieser Form im öffentlichen Straßenverkehr abzustellen.
Haben die ausländischen Betreiber der Werkstatt Sonderrechte?