#16054-2024 Schrott-Kfz

    Ein Bauwagen ist auf dem seitlichen Parkstreifen abgestellt - daher ist keine Sichtbeziehung von Radfahrenden die den baulich vorhandenen Radweg nutzen und die in den Thymianweg links abbiegen wollen, zum Verkehr auf der Straße möglich.
    Beschilderungen im Sinne von verkehrlichen Anordnungen einer Baustelle sind nicht vorhanden.
    Sondernutzung?
    Auf Grund der massiven Sichtbehinderung ist die Notwendigkeit der sofortigen Freiräumung geboten!!!

    Archiv
    Schrott-Kfz

    Im Weidenbruch 103
    51061 Köln - Höhenhaus
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mi., 12.06.2024 - 12:32

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihre Meldung.

    Wir haben Ihr Anliegen aufgenommen und die Bearbeitung erfolgt bereits.

    Die örtlich zuständige Dienstgruppe des Ordnungsdienstes prüft, ob das Fahrrad oder das Fahrzeug sofort entsorgt werden kann, oder dem Eigentümer innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist die Möglichkeit eingeräumt werden muss, das Fahrrad oder das Fahrzeug selbst zu entfernen.
    Erst nach Ablauf der Frist darf die Stadt Köln tätig werden.

    Bitte beachten Sie, dass diese Frist unter Umständen mehr als zwei Monate betragen kann.

    Wir bitten um Verständnis, dass die abschließende Bearbeitung aus diesem Grund nicht sofort erfolgen kann. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird vom Ordnungsdienst bearbeitet und dann der Fachdienststelle übergeben.

    Mit freundlichen Grüßen 
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    In Bearbeitung
    Mi., 12.06.2024 - 16:18