Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Herbrandstraße ist beidseitig und auf kompletter Länge ein Halteverbot eingerichtet. Laut Anordnung vom 14. Februar 2000 wurde dies wie folgt begründet: "Es wird regelmäßig bis unmittelbar vor der Tiefgarageneinfahrt geparkt."
In der Herbrandstraße existiert keine Tiefgarage. Bitte entfernen Sie das Halteverbot. Alternativ bitte ich um eine aktualisierte Begründung für die Anordnung.
Danke
Dr. Carsten Otto