Radweg durch Behelfsampel versperrt. Zudem sind Leitbaken auf Rad- und Gehwegen nach RSA nicht zulässig.
Hier ist eine V-förmige Aufstellung von zwei Absperrschrankengitter Z600 mit zugelassener Beleuchtung erforderlich. Restbreite für gemeinsamen Geh- und Radweg unzureichend. Freigabe Gehweg mit Z239, ZZ1022-10, beginnend hinter Querungshilfe (Höhe Ossendorfer Weg) eine Option (zusammen mit Blockbake auf Radweg am linken Rand). Dennoch sichere Führung des Radverkehrs auf Fahrbahn (ab vorgenannter Stelle nach RSA erforderlich. Vorschlag hierzu: Vor Querungshilfe rechtsseitig an Fahrbahnrand (nicht auf Rad- bzw. Gehweg) Höhe Sperrfläche Anordnung Z138, Z605-10 sowie kurze Gelbmarkierung von Radweg auf Fahrbahn.
Dazu ist die Beschilderung auch nicht regelgerecht. In Richtung Mathias-Brüggen-Str. ist das Z274-30 in uralter, nicht mehr zulässiger, Ausführung aufgestellt.
In beide Richtungen ist die Anordnung Z274-30 ohnehin überflüssig, da bereits ortsfest angeordnet. In Richtung Mathias-Brüggen-Straße wäre hingegen die Kombi Z123, Z277.1 unmittelbar hinter dem Bahnübergang sachgerecht, wegen Führung Radverkehr auf Fahrbahn und nachfolgender Behelfsampel.
Das mobile Z274-30 in Richtung Sandweg sollte wegen Doppelanordnung entfallen und zum vorhandenen Z123 ein Z276 oder ein Z277.1 angeordnet werden (ebenfalls wegen Behelfsampel). Hier fehlt ebenfalls eine Absperrschranke mit Z259, ZZ1000-12 unmittelbar an der LZA Mathias-Brüggen-Straße/ Mühlenweg Richtung Sandweg rechtsseitig sowie in Gegenrichtung an der Querungshilfe Höhe Ossendorfer Weg.
Insgesamt erscheinen Anpassungen notwendig, um eine RSA-konforme Einrichtung zu gewährleisten.
Danke für Ihr Engagement und einen guten Start in die Woche!