#15717-2025 Defekte Oberfläche

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir betreiben eine genehmigte Außengastronomiefläche in Köln und möchten auf ein wiederkehrendes Problem aufmerksam machen, das den Betrieb unserer Terrasse erheblich einschränkt:

    Bei Regen kommt es regelmäßig zu erheblichen Wasseransammlungen auf der Fläche, da das Wasser nicht abfließen kann. Die Ursache liegt offenbar in der Bodenneigung: Das Gelände fällt zur Mitte hin ab, wodurch sich dort das Wasser sammelt. Ein Abfluss oder Gully befindet sich lediglich am Rand der Fläche, jedoch ist die Neigung so ungünstig, dass das Wasser diesen nicht erreicht.

    Infolge dessen steht das Wasser teils über längere Zeit in der Mitte der Terrasse. Dies hat zur Folge, dass wir die Außengastronomie nicht oder nur eingeschränkt nutzen können – zum einen aus wirtschaftlichen Gründen, zum anderen auch aus Sicherheitsgründen, da für unsere Gäste durch die Pfützen Rutsch- und Unfallgefahr besteht.

    Wir möchten Sie daher um Unterstützung bitten, um eine bauliche Lösung zu finden, die den Wasserabfluss gewährleistet und die Nutzung der Fläche wieder uneingeschränkt ermöglicht.

    Für Rückfragen oder eine gemeinsame Begehung stehen wir gerne zur Verfügung

    Abgeschlossen
    Defekte Oberfläche

    Brüsseler Str. 12
    50674 Köln - Neustadt/Süd
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mo., 02.06.2025 - 23:14

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mi., 04.06.2025 - 16:04