#15043-2024 Straßenbaustellen

    Ergänzung zu #15039-2024:

    Wenn tatsächlich der Kfz-Verkehr (werktags) auf den Radfahrstreifen umgeleitet werden soll, wäre es deutlich sinnvoller, die generelle Anordung des Radfahrstreifens zu Beginn mit dem ortsfesten Z237 beizubehalten und für den Bereich der Mitnutzung durch Kfz die – wenn auch sehr seltene – Anordnung von Z237, ZZ "[Sinnbild Kfz] frei" für den betreffenden Abschnitt rechts neben dem Radfahrsteifen vorzunehmen und links neben den Radfahrstreifen am Fahrbahnrand vor der Überleitung Z101, Z274-10 mit Z605-10 anzuordnen. Ein Z138 wäre hier nicht sachgerecht, da der Radfahrstreifen nicht Teil der Fahrbahn ist.
    Damit wäre Kfz-Verkehr ausnahmsweise berechtigt, den Radfahrstreifen mit zu nutzen, müsste sich aber dem Radverkehr auf dem Sonderweg sinnvollerweise mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 kmh unterordnen.

    Dann wäre es eine saubere und sachgerechte Lösung - auch als Anregung für künftige ähnliche Sperrvorhaben (der Fahrbahn) auf den Ringen.

    Danke für Ihr Engagement!

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    Straßenbaustellen

    Theodor-Heuss-Ring 17
    50668 Köln - Neustadt/Nord
    Deutschland

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    Das Anliegen wurde erstellt.

    Abgeschlossen
    So., 02.06.2024 - 20:37

    Danke für Ihren Hinweis.

    Es besteht keine Veranlassung für eine Änderung der Anordnung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mo., 03.06.2024 - 13:16