#14463-2024 Straßenbaustellen

    Auf der Berrenratherstrasse und Umgebung wandern Hinweisschilder und Absperrungen willkürlich weiter, ohne den gesetzlichen Vorlauf von 72 Stunden dann Autos "eingezäunt". Dann das Ordnungsamt mit dem Abschleppen beauftragt? Und wenn man dann noch etwas sagt und aus dem abgesperrten Bereich heraus will, wird man blöd angemacht? Wenn wir nicht rechtzeitig dazu gekommen wären, hätten wir jetzt Abschleppgebühren am Bein und einen halben Tag versenkt, der von unserer steuerzahlenden Tätigkeit abgeht. Sie sollten die Mitarbeiter oder Auftragnehmer über ihre ordnungsgemässen Pflichten instruieren, damit so etwas nie wieder vorkommt. Schäbig. Wir sind hier nicht bei den Ostgoten.

    Archiv
    Straßenbaustellen

    Berrenrather Str. 421
    50937 Köln - Sülz
    Deutschland

    Statusvermerke

    Vielen Dank für Ihren Hinweis. Haltverbote müssen mindestens 96 Stunden vorher aufgestellt sein. Hierüber müssen die bauausführenden Firmen entsprechende Nachweise führen, liegen diese nicht vor, werden Abschleppmaßnahmen in der Regen nicht durchgeführt.

    Vor Ort werden wir mit der Firma die Thematik ansprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mo., 27.05.2024 - 18:15