#14407-2025 Straßenbaustellen

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    an einer privaten Baustelle wurde an dem Bauzaun eine Art Parken Verbotsschild drangehangen. Die Eigentümer weisen parkende Personen darauf hin, dass das Parken vor ihrem Grundstück auf Grund der Baustelle verboten sei, und dies durch die Stadt Köln genehmigt ist.
    Das Verkehrsschild ist offensichtlich nicht offiziell. Sollte eine Genehmigung vorliegen, so sollten ordnungsgemäße Schilder aufgestellt werden. Sollte eine Genehmigung nicht vorliegen, so sollte man die Eigentümer darüber in Kenntnis setzten, nicht in den Straßenverkehr einzugreifen.
    Das Schild hängt direkt zu Straße hin. Der Bordstein ist nicht durchgängig abgesenkt.
    Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

    Sven Babik

    Archiv
    Straßenbaustellen

    Auf dem Heidenberg 12
    50735 Köln - Niehl
    Deutschland

    Statusvermerke

    Guten Tag, 

    hier liegt keine Genehmigung mehr vor. Dadurch hat die Beschilderung keinerlei Rechtswirkung nach außen. 

    Möglicherweise möchten die Bauleute auf den abgesenkten Bordstein hinweisen, vor dem das Parken gem. StVO verboten ist. Dies gilt jedoch auch ohne Beschilderung. 

    An den Hochborden kann ganz normal geparkt werden, da ortsfest keine anderen Verbotsschilder stehen. 

    Mit freundlichen Grüßen, 
    Ihre Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Di., 20.05.2025 - 20:14