zu # 13254-2024:
Nun wurde auf der Gravenreuthstraße ein Z209 und auf der Subbelrather Straße vor Gravenreuthstraße ein Z306 aufgestellt. Weiterhin fehlt ein Z205, bzw. besser ein Z206, auf der Gravenreuthstraße vor Subbelrather Straße, siehe Foto.
Die aktuelle Beschilderung verschärft die Gefahrenlage nochmals: Verkehr auf der Subbelrather Straße wird nun per Z306 Vorfahrt gewährt, die Gravenreuthstraße ist jedoch mangels Beschilderung ebenfalls vorfahrsberechtigt.
Mittlerweile ist für mich nicht mehr nachvollziehbar, warum eine regelgerechte und sichere Verkehrsführung seit nun mehreren Wochen noch immer nicht eingerichtet werden konnte.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir dies erläutern könnten. Auch, warum an der Einfahrt zu Gravenreuthstraße von der Subbelrather Straße aus noch immer Z250 neben dem Z267, 1022-10 angeordnet ist. Diese Kombination ist zum einen unsinnig und zum anderen wird die freigegebene Einfahrt für den Radverkehr mit ZZ1022-10 durch Z250 wieder aufgehoben, zumal Kfz-Verkehr in Gegenrichtung erlaubt ist. Das Z250 ist hier offensichtlich grundfalsch. Gleiches gilt für das Z250 an der Verlängerung der Liebigstraße und die fehlende Überdeckung des ortsfesten Z214-20 nach dem mobilem Z214-30. Seit Monaten ist die Beschilderung der Baustelle in großen Teilen regelwidrig. Eine Mängelbehebung erfolgte nicht bzw. ungenügend (s.o.).
Warum wird hier nicht gehandelt??