Wir sind vor 5 Monaten eingezogen. Seit der Zeit stehen zwei Fahrräder angeschlossen vor dem Haus, die aber nie benutzt wurden.
Da wir beide nur Räder haben finden wir nie einen Fahrradstellplatz da 2ine Stange kontinuierlich belegt wird. Auf Nachfrage der Hausgemeinschaft stehen diese Räder bereits seit über einem Jahr herrenlos hier.
Reifen sind platt, Sattel aufgesprungen, Rahmen verbogen, Büsche wachsen über die Räder.
Am Ausbesserungswerk 12
50733 Köln - Nippes
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln