Vielen Dank für Ihre Meldung.
Park- und Grünanlagen sind in Köln grundsätzlich beleuchtungsfrei zu lassen. Dies geht auf einen Entschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 29.01.2004 zurück. Dieser Entschluss lehnt eine Beleuchtung ab, da diese die Tierwelt erheblich beeinträchtigt und gegen die Vorgaben des Landschaftsgesetzes spricht. Gemäß dem Kölner Landschaftsplan von 1991 sind nahezu alle Grünanlagen zumindest als Landschaftsschutzgebiet wenn nicht sogar als Naturschutzgebiet ausgewiesen, damit Natur und Landschaft jetzt und in Zukunft natürliche Lebensgrundlage des Menschen bleiben und ihre Nutz- und Erholungsfunktion behalten können. Abwägungsprozesse zu Ausnahmen des Beschlusses gestalten sich aufgrund von Erfordernissen des Klimawandels und des Umwelt- und Tierschutzes als sehr schwer.
Weiterhin besteht laut §23 Absatz 3 der Kölner Stadtordnung (KSO) keine Verpflichtung für die Stadt Köln öffentliche Grünflächen und Spiel- und Bolzplätzen zu beleuchten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aus diesen Gründen Park- und Grünanlagen grundsätzlich beleuchtungsfrei gelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Köln