#13475-2025 Schrott-Kfz

    Roller mit Kennzeichen K-JH 83 steht verwahrlost vor der Spichernstr. 2.

    Hier sind wir vor ein paar Monaten eingezogen und die Nachbarn meinen, dass der Roller vermutlich schon m seit Jahren hier steht. Den Eindruck nach stimmt das: Komplett runtergekommen inkl. Frontscheibe kaputt, unter dem Roller wächst Moss abgerissener Stadt Köln Aufkleber, … .

    Habe auch einen Ordnungsbeamten auf der Straße letztens angesprochen. Der Herr saß in der Sonne am Handy, und wusste genau vom Roller Bescheid. Meinte er könnte nichts tun, da der Aufkleber der Aufforderung den Roller zu entfernen wieder abgerissen wurde. Entsprechend hat er mich gebeten beim Ordnungsamt zu wenden. Schade, dass so wenig Eigeninitiative von dem Kollegen geschieht, aber gerne melde ich den Fall ebenfalls. Vermutlich bin ich so ch nicht der erste gewesen, aber irgendwann geben die Leute einfach auf.

    Ich würde mich freuen falls hier unbürokratisch dieser Roller entfernt werden könnte. Es ist klar, dass der Roller hier einfach angestellt wurde und sicherlich nicht mehr fahrtüchtig ist.
    Leider stört der Roller auch in der Auro-Ausfahrt und beim ein- und ausfahren von Fahrräder in die Wohnung.

    Können sie sich dem Anliegen annehmen?

    Ich danke herzlich im Voraus.

    Grüße
    Hans Steguweit

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    Schrott-Kfz

    Spichernstr. 2
    50672 Köln
    Deutschland

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    Das Anliegen wurde erstellt.

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    Mo., 12.05.2025 - 09:25

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

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    Mo., 12.05.2025 - 11:50