zu 11181-2024 und 11944-2024:
Entgegen Ihrer Rückmeldung vom 02.05.2024 wurde die Beschilderung der Vorfahrt sowie die Beschilderung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf der Gravenreuthstraße bzw. Subbelrather Straße bis heute nicht vorgenommen. Das Bild der Örtlichkeit ist vom heutigen Abend. Klar ersichtlich ist, dass das Z205 bzw. Z206 sowie das Z209 nicht ausgeführt wurden.
Warum nicht?
Wo genau liegt das Problem?