Sehr geehrte Damen und Herren,
die AWB hat fast bei jeder Abholung Probleme bei uns ums Haus zu fahren. Daher würde ich Sie gerne bitten die beiden Einmündung um das Haus als Parkverbotszone zu markieren oder zwei "Freie Ecken", wie in dem von Ihnen beschrieben Artikel, einzurichten. https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/2…
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Zweibrücker Str. 6
50739 Köln - Bilderstöckchen
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln