Hier wurde das falsche Verkehrszeichen ausgeführt.
Ausgeführt wurde ein VZ 286-10, richtig wäre hier offensichtlich ein VZ 283-10, was man am vorhandenen VZ 283-20 vor Hausnummer 14 unschwer erkennen kann. Die derzeitige Anordnung ist aufgrund der widersprüchlichen Beschilderung daher aktuell ungültig.
Da es sich um die direkte und einzige Zufahrtsstraße zum Krankenhaus (!) handelt, sollte die korrekte Ausführung mit VZ 283-10, sinnvollerweise in Normalgröße 2, schnellstmöglich erfolgen. Danke!