Sehr geehrte Damen und Herren,
das im Grannenweg vor Haus 24 abgestellte Fahrzeug steht dort seit ca. einem Jahr und wurde in dieser Zeit nicht bewegt.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Büssow
Sehr geehrte Damen und Herren,
das im Grannenweg vor Haus 24 abgestellte Fahrzeug steht dort seit ca. einem Jahr und wurde in dieser Zeit nicht bewegt.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Büssow
Grannenweg 24
50933 Köln - Müngersdorf
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln