Unzulässige und hochgefährliche Baustelleneinrichtung.
Verkehr wird hier über Sperrfläche voll in die Abbiegespur des entgegenkommenden Verkehr der stark befahrenen Hauptstraße geführt.
Sperrfläche ist nicht ausgekreuzt.
Zudem Geschwindigkeit vor Ort nicht herabgesetzt. Z121 viel zu weit weg vom Fahrbahnrand, kaum wahrnehmbar.
Es bedarf dringend einer regelgerechten und sicheren Verkehrsführung, insbesondere:
• Z274-30 zu den Z123 in beide Fahrtrichtungen,
• Auskreuzung der Sperrfläche mittels Gelbmarkierung,
• Entfall Abbiegespur zum Methweg in Gegenrichtung mittels Z605 und Gelbmarkierung, Z214-10 dort neben eigentlicher Geradeausspur
• Führung des Verkehrs an Baustelle vorbei hinter Methweg über Abbiegespur zurück zum eigentlichen Fahrstreifen mittels Gelbmarkierung und Z605 (s.o.)
Akute Gefahrenstelle, Bereich wird in beide Richtungen auch durch ÖPNV genutzt!