#1101-2025 Straßenmarkierung

    Die Straße „Am Westhover Berg“ ist aufgrund ihrer engen Bauweise ohnehin schon sehr schwierig zu befahren. Die parkenden Autos auf der Fahrbahn schränken die Durchfahrtsbreite erheblich ein, sodass eine Verkehrsführung in beide Richtungen nicht mehr gewährleistet ist. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, in denen Fahrzeuge gezwungen sind, sehr eng aneinander vorbeizufahren, was das Risiko von Unfällen erheblich erhöht. Besonders gefährlich wird die Situation durch die Nähe des Kindergartens, da Kinder sowohl als Fußgänger als auch als potenzielle Verkehrsteilnehmer in Gefahr geraten könnten.

    Ein weiteres Problem ist, dass die großzügigen Rasenflächen vor den Mehrfamilienhäusern der Hausnummern 1 bis 9 aktuell ungenutzt bleiben und keine funktionale Rolle im Straßenverkehr spielen. Diese Flächen könnten jedoch in Parkflächen umgewandelt werden, was sowohl den Verkehr entzerren als auch die Sicherheit der Anwohner und der Kindergartenkinder erheblich verbessern würde. Durch diese Umgestaltung könnten die parkenden Autos vom Fahrbahnrand entfernt und auf die Rasenflächen verlagert werden, was mehr Platz für den fließenden Verkehr schafft und gleichzeitig die Unfallgefahr auf ein Minimum reduziert.

    Ich möchte Sie daher bitten, die Möglichkeit einer Umgestaltung der Rasenflächen vor den Mehrfamilienhäusern der Hausnummern 1 bis 9 zu Parkflächen zu prüfen. Eine solche Maßnahme würde nicht nur den Verkehrsfluss erheblich verbessern, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leisten, insbesondere der Kinder im benachbarten Kindergarten.

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    Straßenmarkierung

    Am Westhover Berg 19
    51149 Köln - Westhoven
    Deutschland

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    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mo., 13.01.2025 - 02:02

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Do., 16.01.2025 - 12:34