Guten Tag, an der Auffahrt zum Museum Ludwig steht seit Mai 2023 ein Fahrrad. Dieses ist NOCH nicht schrottreif! Tatsache ist aber, dass es dort steht, und steht, und steht… Wir haben dieses Anliegen bereits des Öfteren gemeldet. Leider wurde uns mitgeteilt, dass es sich ja noch nicht um ein Schrottfahrrad handelt und somit dort verbleiben muss? Ganz normal ist das doch nicht, oder?Vielleicht können Sie ja mit der Entfernung dieses Fahrrades dem Stadtbild etwas Gutes tun. Viele Grüße und vielen Dank Sabine Alm .
Am Frankenturm 5
50667 Köln - Altstadt/Nord
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln