Ergänzung zu #7783-2024:
Auch hier unzulässige und gefährliche Verkehrsregelung.
Z250 neben Z267,ZZ1022-10 unzulässig, da mit Z250 die Radverkehrsfreigabe wieder aufgehoben wird. Z250 muss demnach entfernt werden.
Dazu permanent wartende Kfz auf Geh- und Radweg, die auf die Subbelrather Straße einbiegen möchten. Hierdurch extreme Behinderung Rad- und Fußverkehr. Die dortige Einmündung ist für eine Ausfahrt mit in diese Richtung überhaupt nicht ausgelegt.
Es bedarf hier dringend Anordnung Z206 mit Haltelinie vor dem Gehweg!
Dazu mangelt es an einer sicheren Einbiegemöglichkeit des Radverkehrs aufgrund Umleitung vom gegenüberliegenden Radweg (Höhe Subbelrather Str. 206-210) in die Gravenreuthstraße bzw. einer entsprechenden und angemessenen Umleitung, die nicht eine Fahrt bis zur LZA und Wende erfordert... Beispielsweise durch Führung auf die Fahrbahn, Z138,274-30 mit Warnblitzleuchte Höhe Subbelrather Str. 200 sowie Z101, ZZ1010-56, Z209-30, ZZ1022-10 Höhe Subbelrather Str. 204.