#7250-2024 Straßenbaustellen

    Unzulässige Sichtbehinderung durch Containeranhänger der Baustelle unmittelbar vor FGÜ. Es handelt sich hier um eine Einbahnstraße. Die freizuhaltene Fläche betrifft damit auch die linke Fahrbahnseite vor dem FGÜ, also die Stelle auf welcher der. Containeranhänger steht. Auf die Umrandung mittels Z600-Reihe kommt es dabei nicht an. Wartefläche nicht einsehbar, daher Gefahrenstelle / Schulweg

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    Straßenbaustellen

    Overbeckstr. 37
    50823 Köln - Neuehrenfeld
    Deutschland

    Statusvermerke
    In Bearbeitung
    Mi., 13.03.2024 - 18:31