#5642-2024 Straßenmarkierung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Voigtelstr. in Braunsfeld ist eine Einbahnstraße, in der Radfahrer in der entgegengesetzten Richtung fahren dürfen. Dies wird u. a. an der Einfahrt Voigtelstr/Aachener Str. durch eine Markierung auf der Straße (Fahrradsymbol mit Pfeil) dargestellt. Diese Markierung ist nur noch bruchstückhaft vorhanden und ist eigentlich nie zu sehen, da diese von Autofahrern ignoriert wird und als Parkfläche genutzt wird (siehe angehängtes Bild). Leider ignorieren auch Politessen/Politeure das Parkverbot und stellen keine Strafzettel aus.

    Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass es für Fahrradfahrer sehr eng ist, die Voigtelstr. gegen die Fahrtrichtung zu nutzen, da auf beiden Seiten Autos parken dürfen und es durch die immer breiter werdenden Autos immer weniger Platz für Fahrräder auf der Straße ist. Ständig wird man von Autofahrern beschimpft, wenn man die Straße entgegen der Einbahnstr. als Radfahrer benutzt. Sinnvoll wäre es, das Parken nur auf einer Seite der Voigtelstr. zu erlauben.

    Außerdem frage ich mich, warum es erlaubt ist, dass die Autos auf dem Bürgersteig der Voigtelstr. parken dürfen, obwohl es doch Bürger/Gehsteig heißt und nicht Auto/Parksteig.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uwe Steinberg

    Archiv
    Straßenmarkierung

    Voigtelstr. 31
    50933 Köln - Braunsfeld
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mi., 28.02.2024 - 11:45

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Do., 29.02.2024 - 10:15