Sehr geehrte Damen und Herren des Ordnungsamtes der Stadt Köln,
ich zeige hiermit eine akute und rücksichtslose Verkehrsraumblockade sowie eine erhebliche Gefahrenquelle an.
Sachverhalt und Gefahrenlage
Ort: Kästnerstraße 14 gegenüber, 50767 Köln (Kfz-Parkfläche).
Gegenstand: Ein Leih-E-Scooter blockiert die gesamte Pkw-Stellfläche.
Rechtsverstoß: Die Abstellung ist nicht §12 StVO (Parken) platzsparend und stellt eine unzulässige Behinderung des ruhenden Verkehrs nach §1 Abs. 2 StVO dar.
Die Blockade ist inakzeptabel und stellt ein unmittelbares Risiko dar: Das Kleinstfahrzeug ist instabil abgestellt und kann jederzeit auf die Fahrbahn oder gegen ein parkendes/fahrendes Kraftfahrzeug umkippen. Dies birgt eine direkte Gefahr für die Verkehrssicherheit und die Beschädigung fremden Eigentums (Kfz-Karosserien).
Ich ersuche Sie dringend, die unverzügliche Beseitigung dieses missbräuchlich abgestellten und gefährdenden Objekts zu veranlassen und die gebotenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegen den Halter einzuleiten.
Ich erwarte eine schnelle Reaktion.