Guten Morgen,
wie so oft, wurde die Stichstraße Düsseldorfer Str. 76-86, von der Straßenreinigung nicht angefahren. Nach der Straßenreinigungsatzung der Stadt Köln, ist hier die AWB zuständig.
Dieses betrifft auch die Reinigung der Parktaschen, sowie die Grünpflege der Sträucher und Baumscheiben.
Weiterhin stellt sich die Frage der Zuständigkeit, wenn wie beschlossen, die Düsseldorfer Straße als Anliegerstraße/Fahrradstraße ausgewiesen wird.
Mit nicht mehr freundlichen Grüßen
Reinhard Hans
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Defekte Oberfläche
Düsseldorfer Str. 78
51063 Köln
Deutschland
Statusvermerke
Das Anliegen wurde erstellt.
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