Da keine Kategorie für Verkehrszeichen existiert, über diesen Umweg: An der markierten Stelle ist ein Verkehrszeichen umgefahren worden, so dass der Mast nun im 45°-Winkel aufragt. Das scharfkantige Verkehrszeichen selbst (Halteverbot) stellt dadurch eine Verletzungsgefahr für Kopf und Gliedmaßen dar.
Weiterhin ist ein an einem Lichtmast befestigtes Verkehrszeichen (Vorfahrt von rechts) in unmittelbarer Nähe mutwillig verbogen und verdreht worden, so dass es von den Vekehrsteilnehmern schlecht wahrgenommen werden kann. Bitte richten!