Hier steht ein Auto, Opel schwarz seid Anfang des Jahres,
in der Nüssenbergerstraße
an der Torausfahrt von Hausnummer 5.
TÜV ist abgelaufen und Fenster ist einen guten Spalt offen.
Es wächst schon Unkraut
darunter. Und blockiert einen wertvollen Parkplatz. Können mich gerne kontaktieren, Kennzeichen ist mir auch bekannt. Lg
Nüssenberger Str. 5
50829 Köln
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln