#25323-2025 Straßenbaustellen

    Die verkehrlichen Maßnahmen der beiden Großbaustellen sind nicht aufeinander abgestimmt. Zudem blockieren Baustellenfahrzeuge ganztägig bereits die Fahrbahn und den Radstreifen der Subbelrather Straße noch weit vor der Baustelle, beginnend bereits unmittelbar hinter der Einmündung Alpenerstraße.

    Radverkehr kommt hier stetig in Konflikt mit dem Kraftfahrzeugverkehr und wird hierdurch häufig gefährdet. Das angeordnete Überholverbot beginnt in beiden Richtungen viel zu spät und endet aufgrund der Längenangabe („auf 100m“), obwohl die Gefahrenlage für den Radverkehr durch die weitere Baustelle fortbesteht. Aus Richtung Äußere Kanalstraße fehlt zudem bereits eine frühzeitige Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit (auf 30 km/h). Auch wird in der Mitte ein Ende eines Radwegs ausgewiesen, obwohl es einen solchen aktuell aufgrund der sich davor befindlichen Baustelle überhaupt nicht gibt. Fußverkehr wird durch den Baubetrieb zudem häufig daran gehindert, den Gehweg zu nutzen weicht dann ebenfalls auf die stark befahrene Fahrbahn aus. Dies betrifft auch Schulkinder.

    In Anbetracht der aktuell ganz erheblichen und besonderen Gefahren für den Verkehr entlang der Großbaustellen sollte die zulässige Höchstgeschwindigkeit in beide Fahrtrichtungen, möglichst schnell auf lediglich 20 km/h herabgesetzt werden und zur Gewährleistung der Wahrnehmbarkeit die Beschilderung in beide Fahrtrichtungen auch neben der linken Fahrbahnseite wiederholt werden. Derzeit wird vorhandene wichtige Beschilderung auf der rechten Seite fast ständig durch abgestellte Fahrzeuge verdeckt (s.o.). Auch vor dem Hintergrund, dass es sich hier um einen sehr stark frequentierten Schulradweg handelt ist hier Eile geboten. Mit Unfällen muss aufgrund der mangelhaften Verkehrssicherung derzeit jederzeit gerechnet werden!

    Maßnahmen zur Verkehrssicherungen, bezogen und abgestimmt auf beide Baustellen , sind daher vor Ort dringend erforderlich!

    Abgeschlossen
    Straßenbaustellen

    Subbelrather Str. 484
    50825 Köln - Ehrenfeld
    Deutschland

    Statusvermerke

    Guten Tag,

    eine beidseitige Reduzierung auf Tempo 30 ist nur für die Maßnahme vor Hs.Nr. 484 notwendig, da hier beide Fahrtrichtungen betroffen sind. Auf diese bezieht sich auch VZ 277.1 da hier ein Überholvorgang an der Querungshilfe untersagt werden soll.
    Für den Fußverkehr sind jeweils Schutztunnel eingerichtet.

    Ich werde die Firmen darauf hinweisen, dass das Parken dort zu unterlassen ist, sodass auch die Schilder wieder zu erkennen sind.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihre Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mi., 10.09.2025 - 08:40