Wenn die Stadt bzgl. "#24545-2025 Defekte Oberfläche" rechtlich nicht zuständig ist, wäre es fantastisch, wenn das Anliegen an die rechtlich zuständige Instanz weitergeleitet wird. Ich als Bürger kann ja nicht ernsthaft raussuchen sollen, wer denn nun für diesen Abschnitt zuständig ist, oder?
Godorfer Hauptstr. 186
50997 Köln - Godorf
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das gemeldete Anliegen betrifft eine Fläche, welche rechtlich nicht zur Stadt Köln gehört. Dies können Flächen sein wie Privatgelände, Gewerbeflächen, Flächen der Kölner Verkehrsbetriebe und der Deutschen Bahn sowie Flächen die von Straßen NRW bewirtschaftet werden.
Die Stadtverwaltung Köln darf hier aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden. Aufgrund der aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen des Angebotes "Sag's uns" ist eine Weiterleitung an externe (auch öffentlich-rechtliche) Stellen nicht möglich. Bitte wenden Sie sich daher direkt an Straßen. Die Kontaktdaten finden Sie hier: NRW: Kontakt zu Straßen.NRW - Straßen.NRW.
Wir werden perspektivisch prüfen, ob derartige Meldungungen zukünftig direkt weitergeleitet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Köln