#24621-2025 Defekte Verkehrszeichen

    Im Zuge der kürzlich vorgenommenen Temporeduktion auf der Luxemburger Straße wurde auf dem Abschnitt Zuführung Arnulfstraße und Rennebergstraße vergessen, die entsprechende Beschilderung VZ 274-30 + ZZ „Lärmschutz“ auszuführen.

    Hierdurch beschleunigen derzeit die Kraftfahrzeuge in dem Abschnitt beginnend ab der Ampel vor Zuführung Arnulfstraße auf 50 km/h bis zur nächsten 30-km/h- Beschilderung hinter Rennebergstraße. Dies ist mit ganz erheblichem Lärm verbunden.

    Eine entsprechende Beschilderung mit VZ 274-30 + ZZ „Lärmschutz“, beispielsweise am Lichtmast mit dem Solarmodul (siehe Bild) ist sehr dringend erforderlich. Eine hohe Priorisierung der Ausführung erscheint aus Lärmschutzgründen unbedingt geboten.

    Über den vorgenannten Mangel hinaus sollte die Beschilderung insgesamt nochmal überprüft werden, da an manchen Stellen die Ausführung nicht dem verbindlichen Sichtbarkeitsgrundsatz entspricht. So wurde bspw. rechts neben dem Gehweg oder auch hinter Grünbewuchs beschildert. An einigen Stellen sind Anpassungen zur Gewährleistung der Wahrnehmung offensichtlich erforderlich – auch mit Blick auf eine gerichtsfeste Feststellung von Geschwindigkeitsübertretungen. Dies ist an manchen Stellen offensichtlich nicht möglich.

    Abgeschlossen
    Defekte Verkehrszeichen

    Luxemburger Str. 199
    50939 Köln - Sülz
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Di., 02.09.2025 - 17:08

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Do., 04.09.2025 - 09:01