Auf der Haltestelle Richtung Moltkestr. sind inzwischen si große Lücken zwischen den Steinen, dass ich mir gerade um ein Haar den Knöchel verknackst hätte. Der Zustand geht absolut nicht mehr! Ich bin jung und hatte Turnschuhe an. Trotzdem bin ich von einem Stein in eines der Löcher gerutscht und hätte mich fast verletzt. Wie muss das erst für ältere und beeinträchtigte Personen sein? Mit dem Rollstuhl ist es auch fast unmöglich die Haltestelle zu befahren, geschweige denn wie es für die sitzende Person ist. Muss erst jemand klagen, weil man sich verletzt hat, bevor hier der Belag neu gemacht wird? Unhaltbarer Zustand der seit Jahren bekannt ist!
Rudolfplatz 6
50674 Köln - Altstadt/Süd
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
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Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln