#22168-2025 Straßenbaustellen

    Eine wichtige Ergänzung zur Meldung Nr. 22147-2025 vom gestrigen Tag:

    Bei genauerer Betrachtung macht das Verkehrszeichen 260 an dieser Stelle, also auf der Liebigstraße noch vor der Einfahrt in die Hornstraße, überhaupt keinen Sinn – unabhängig von der aktuell falschen Anordnung.

    Der Hinweis auf die Sackgasse bereits auf der Liebigstraße mit Verkehrszeichen 357-50 und Zusatzzeichen Richtungspfeil (ohne Zusatzzeichen „450m“) kündigt ja eben das Verkehrsverbot im weiteren Verlauf der Hornstraße an. Eine Ankündigung mit Verkehrszeichen 260 ist daher nach der StVO nicht zulässig.

    So ist auch die vorbereitete Beschilderung auf der Hornstraße hinter Lämmerstraße falsch. Dort ist Verkehrszeichen 260, 357-50 und ein Zusatzzeichen „keine Wendemöglichkeit“ beschildert. Zum Verkehrszeichen 260 fehlt hier jedoch ein Zusatzzeichen 1020-30 („Anlieger frei“) oder besser noch 1020-31 („Anlieger oder Parken frei“). Ansonsten dürften Kfz überhaupt nicht in die Sackgasse einfahren. Macht so keinen Sinn.

    An der vorbereiteten Beschilderung auf der Liebigstraße Fahrtrichtung Escher Straße (im Bild) wäre eine Ausführung wie folgt sinnvoll:
    • Verkehrszeichen 101 (wegen der aktuell komplexen Verkehrsführung in Folge der Vollsperrung Liebigstraße im weiteren Verlauf),
    • Verkehrszeichen 357-50,
    • Zusatzzeichen „für LKW keine Wendemöglichkeit, Anfahrt Lidl Markt frei“
    • Zusatzzeichen 1000-21
    In Gegenrichtung dann analog, jedoch ohne Verkehrszeichen 101.

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    Straßenbaustellen

    Liebigstr. 221
    50823 Köln - Neuehrenfeld
    Deutschland

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    Fr., 08.08.2025 - 08:24