Sehr geehrte Damen und Herren,
an den Adressen Donatusstraße 14 und 18 in 50767 Köln wachsen zwei Hecken, die teilweise eine Breite von bis zu 70 erreichen, wodurch der Bürgersteig eingeengt wird. Zudem ist auf dem Bürgersteig ein Jägerzaun umgekippt und blockiert den Gehweg, was eine erhebliche Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger darstellt.
Gemäß § 12 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Gehwege frei von Hindernissen und Gefahrenquellen sein, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Zudem schreibt die Kölnische Straßenreinigungssatzung vor, dass Anlieger dafür Sorge tragen müssen, dass Hecken, Sträucher und Zäune den öffentlichen Gehweg nicht unzumutbar beeinträchtigen.
Die vorliegenden Zustände beeinträchtigen die sichere und barrierefreie Nutzung des Gehwegs erheblich, insbesondere für Menschen mit Kinderwagen, mobilitätseingeschränkte Personen oder sehbehinderte Menschen.
Ich bitte daher um zeitnahe Überprüfung der Situation sowie um Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahrenquelle und zur Einhaltung der geltenden Vorschriften.