#17062-2025 Kölner Grün

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Hecken eines Privatgrundstücks massiv in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen und dadurch die Nutzung des Gehwegs deutlich beeinträchtigen. Es handelt sich hierbei um eine dauerhafte Behinderung für Fußgänger, insbesondere für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder eingeschränkter Mobilität.

    Gemäß § 27 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) sind Anlieger verpflichtet, die von ihrem Grundstück ausgehenden Beeinträchtigungen für den öffentlichen Verkehrsraum zu unterlassen. Zudem sieht § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vor, dass der Eigentümer eines Grundstücks für die Beeinträchtigung von Rechtsgütern Dritter haftet, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.

    Auch aktuelle Urteile, wie z. B. vom Verwaltungsgericht Neustadt (Az. 4 K 22/19.NW), bestätigen die Pflicht zur Beseitigung solcher Beeinträchtigungen, wenn diese den öffentlichen Raum betreffen.

    Ich bitte Sie daher freundlich, die Situation zu prüfen und die notwendigen Schritte zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit zu veranlassen.

    Abgeschlossen
    Kölner Grün

    Paulshofstr. 43
    50767 Köln - Pesch
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    So., 15.06.2025 - 17:15

    Das Grünflächenamt ist nicht für private Hecken zuständig. Die Meldung wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet. Überwuchs von offensichtlich privaten Grundstücken kann direkt an das Ordnungsamt gemeldet werden, ein Umweg über andere Ämter ist nicht nötig.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Amt für Landschaftspflege und Grünflächen

    Abgeschlossen
    Mo., 16.06.2025 - 07:08