Auf der Geestemünder Str. gegenüber der Hausnummer 40 steht ein Fahrzeug (Kennzeicehn W - L 1911) abgestellt, dass augenscheinlich schon seit Wochen nicht mehr bewegt wurde. Es hat ein fremdes Kennzeichen und sieht so aus als wenn diese dort vergessen wurde und nicht mehr benötigt würde. Zudem hat es einen Blechschaden und ist fraglich ob dieses noch fahrtauglich ist. Es ist so quer abgestellt, dass die ohnehin angespannte Parksituation hier auch noch verschärft wird.
Geestemünder Str. 40
50735 Köln
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln