#13635-2025 Straßenmarkierung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine solche Seite ist sehr lobenswert, macht jedoch nur dann Sinn, wenn hierüber auch etwas erreicht werden kann...

    Ich wende mich nun zum dritten Mal an Sie, ohne bisher irgendeine Reaktion erhalten zu haben.
    Wir wohnen Am Gräfenhof 46, einer kleinen Sackgasse, Am Haus Gräfenhof 56 steht eine Laterne, an der das entsprechende Straßenschild mit Hinweis auf die Häuser 40 bis 56 fehlt. In die andere Richtung weist ein Schild auf die übrigen Häuser mit Hausnummernangabe hin. Darunter befindet sich ein Einbahnstraßenschild in die gegengesetzte Richtung. Das fehlende Schild ist vor Jahren bei Baumaßnahmen von der Laterne demontiert, jedoch nie wieder angebracht worden.

    Besucher und Lieferanten finden regelmässig die in der Sackgasse liegenden Häuser nicht, irritiert durch fehlende Hausnummernangaben und das verwirrende Einbahnstraßenschild.

    Wie in meinen vorherigen Anschreiben bitte ich auch diesmal um eine Überprüfung und Anbringung eines Straßenschildes, um Besucher und Lieferanten auf Ihrer Suche nach den Häusern in der Sackgasse zu unterstützen.

    Ich danke Ihnen für eine Rückmeldung und Erledigung, mit freundlichen Grüßen

    Dr. Michael Czaja, Am Gräfenhof 46, 51109 Köln

    Archiv
    Straßenmarkierung

    Am Gräfenhof 58
    51109 Köln - Brück
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Di., 13.05.2025 - 13:15

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mi., 14.05.2025 - 11:25