Befährt man die Industriestr. aus Richtung Ernst-Abbe-Str. kommend in FR Mennweg erfolgt in Höhe des Heinrichshofs der Hinweis, nach links abzubiegen, um eine Ladesäule anfahren zu können.
Das Linksabbiegen ist jedoch aufgrund durchgezogener Linie nicht zulässig.
Trotz dieser durchgezogenen Linie wird durch VT links abgebogen.
Eine Kontrolle der Verkehrseinrichtung hier scheint angebracht, um das Linksabbiegen zu erlauben oder den Hinweis zur Ladestation zu korrigieren.
Mitteilung erfolgte durch diverse VT an den Unterzeichner, der die Stelle selbst in Augenschein nahm.
Mennweg 145
50769 Köln - Fühlingen
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln