Ihre Mitteilung von heute "#1052-2024 wurde durch den zuständigen Fachbereich abgeschlossen"
Die unsachgemäßen abgeschlossenen Baustellenarbeiten (Asphaltdecke) an zwei Stellen des Grafenmühlenwegs wurde immer noch nicht nachgebessert.
Hätte der zuständige Fachbereich (hier: Amt für Straßen und Radwegebau) den Vorgang abgeschlossen, wäre das auf der Straße sichtbar. Ihre Mitteilung "durch den zuständigen Fachbereich abgeschlossen" entspricht daher nicht den Tatsachen.