#31614-2024 Defekte Oberfläche

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    derzeit verlegt NetCologne im Auftrag der Stadt Köln in unserem Stadtteil - Köln-Sürth - Glasfaserkabel. Dabei wurde auch unsere Straße (Zum Keltershof) an vielen Stellen aufgerissen und - bisher - nur vorläufig wieder verschlossen.
    Laut Auskunft der zuständigen Projektleiter ist vorgesehen, die Feinversiegelung erst im Januar vorzunehmen.
    Uns - und hier darf ich für die gesamte Nachbarschaft sprechen - wäre es ein dringendes Anliegen, wenn im Zuge der anstehenden Reparaturmaßnahmen auch bereits bestehende Schäden im Straßenbelag - vor allem Löcher, Unebenheiten und Absenkungen infolge einer schlechten Reparatur nach einem Wasserschaden vor den Hausnummern 14/16 (siehe Bild-Anlage) - mit behoben würden. Dies wäre sicher ohne großen Zusatzaufwand möglich und würde auch eine wesentliche Erleichterung für die zahlreichen Rollstuhlfahrer und Spaziergänger bedeuten, die die Straße auf dem Weg zum Rhein regelmäßig benutzen. Für die von der Netcologne beauftragte Baufirma wäre es sicher nur ein kleiner Mehraufwand.
    Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die entsprechenden Arbeit kurzfristig gegenüber der Netcologne beuaftragen könnten, damit die Strraße nicht mehr länger ein reiner Flickenteppich mit Stolperfallen bleibt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Sören Dengg
    Zum Keltershof 20
    50999 Köln
    0151 42336992

    Abgeschlossen
    Defekte Oberfläche

    Zum Keltershof 8
    50999 Köln - Sürth
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Fr., 13.12.2024 - 15:40

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mo., 16.12.2024 - 14:25