Bitte an die SVB weiterleiten:
Die Verkehrszeichen vor Arnimstraße 7 / vor Winckelmannstraße sind falsch bzw. unzulässig:
1) Z138-10 wurde linksseitig ausgeführt, hier ist jedoch ein Z138-20 erforderlich
2) Z286-31 ist zum einen in uralter Ausführung und zum anderen an der Örtlichkeit unzulässig. Hier befindet sich eine Einfahrtspur für den Radverkehr. Auch haltende Fahrzeuge würden hier zu einer erheblichen Behinderung und Gefährdung des in Richtung Grolmanstraße in die Arnimstraße vor HsNr 7 einfahrenden Radverkehrs führen.
Das Z286 muss daher in jedem Fall entfernt werden. Es fehlt ohnehin an einer Anfangs-Beschilderung des Z286.
Anstelle dessen wäre die Anordnung Z283 linksseitig auf der Arnimstraße zwischen Grolmanstraße bis Winckelmannstraße sinnvoll (also Z283-21 hinter Einmündung Grolmanstraße linksseitig).
Da Teil eines Schulradweges, erscheint zeitnahe Erledigung dringend geboten.