K4 (A57) Abfahrt (Neu-)Ehrenfeld, vor Parkgürtel, FR RheinEnergie:
Die Zusatzzeichen (ZZ) 1000-32 "Radverkehr kreuzt von links und rechts" wurden unzulässigerweise unterhalb des Z205 (Vorfahrt achten) angebracht und dazu auch im falschen Format ausgeführt. Nach der VwV-StVO müssen diese in amtlicher Ausführung zwingend oberhalb des Z205 angebracht werden (um zB bei Schneebedeckung eine Verwechslung mit ZZ 1004-32 (Stop in ... m) zu vermeiden).
Eine Korrektur der Ausführung auf beiden Fahrbahnseiten ist daher zwingend erforderlich.
Gegenüber, an der Auffahrt der A57, neben dem Blücherpark, aus Richtung RheinEnergie kommend, sowie an der Auffahrt zur K4 (A57) stadteinwärts, hinter Parkgürtel 20, fehlt jeweils der Hinweis auf den aus beiden Richtungen kreuzenden Radverkehr in Gänze.
Hier kam es bereits zu Unfällen.
Es wäre daher sinnvoll, über den dortigen Z350 jeweils ein ZZ 1000-32 anzuordnen und zeitnah auszuführen, auch im Hinblick darauf, dass es sich hier um Auffahrten auf die Autobahn bzw. eine Schnellstraße handelt.