#24948-2024 Schrott-Kfz

    Sehr geehrte Damen und Herren der Stadt Köln,

    die Zeitsprung Pictures GmbH produziert aktuell die neue Serie "Euphorie" in Köln. Nächste Woche werden wir für unsere Dreharbeiten eine Halteverbotszone in der Piccoloministraße, ggü. Hausnr. 2c, 51063 Köln, einrichten.

    Seit unseren Besichtigungstouren im Juni steht dort ein LKW mit dem Kennzeichen K-AF-564. Außerdem haben wir bereits vor ca. 4 Wochen an derselben Stelle eine Halteverbotszone eingerichtet. Auch hier stand der LKW in der Halteverbotszone. Gestern war ich nochmal vor Ort, der LKW hat sich mindestens seit Anfang Juni nicht bewegt.

    Wir waren bereits mit der Firma Placke im Kontakt, sie sitzen direkt gegenüber und konnten uns keine Auskunft geben, zu wem der LKW gehört. Auch sie sind verärgert darüber.

    Es wäre super, eine Lösung zu finden, da wir unsere beantragte Platzfläche für unseren Fuhrpark voll ausnutzen müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lukas Lasnik
    Zeitsprung Pictures GmbH

    Archiv
    Schrott-Kfz

    Piccoloministr. 1
    51063 Köln - Buchheim
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Fr., 20.09.2024 - 11:40

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihre Meldung.

    Wir haben Ihr Anliegen aufgenommen und die Bearbeitung erfolgt bereits.

    Die örtlich zuständige Dienstgruppe des Ordnungsdienstes prüft, ob das Fahrrad oder das Fahrzeug sofort entsorgt werden kann, oder dem Eigentümer innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist die Möglichkeit eingeräumt werden muss, das Fahrrad oder das Fahrzeug selbst zu entfernen.
    Erst nach Ablauf der Frist darf die Stadt Köln tätig werden.

    Bitte beachten Sie, dass diese Frist unter Umständen mehr als zwei Monate betragen kann.

    Wir bitten um Verständnis, dass die abschließende Bearbeitung aus diesem Grund nicht sofort erfolgen kann. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird vom Ordnungsdienst bearbeitet und dann der Fachdienststelle übergeben.

    Mit freundlichen Grüßen 
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    In Bearbeitung
    Fr., 20.09.2024 - 11:50

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu  § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)). 

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge. 

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Fr., 20.09.2024 - 11:51