Seit über 1,5 Jahren stehen zwei Fahrräder an der Ecke Bachemer Str 46 / Wilhelm-Backhaus-Straße. Sie sind an das Schild angeschlossen und wurden seit 1,5 Jahren nicht bewegt. Könnte man diese Räder bitte entsorgen? Oder wie lange beträgt die Wartezeit um Räder aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Wenn diese Zeit noch nicht erfüllt ist, könnten Sie sich dies bitte auch auf Wiedervorlage legen. Ich mache das schon seit 1 Jahr und 3 Monaten.
Danke im Voraus für Ihre Rückmeldungen.
U. Röhrig
Bachemer Str. 46
50931 Köln - Lindenthal
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln