#21214-2024 Schrott-Kfz

    Der Wagen hat zwar noch TÜV bis 2025, wurde aber seit über einem Jahr nicht mehr bewegt. Zettel mit interessierten Anfragen sind am Wagen vergammelt und rund um das Auto wachsen schon Pflanzen aus dem Asphalt.

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    Schrott-Kfz

    Reichenbachstr. 4
    51061 Köln - Flittard
    Deutschland

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    Das Anliegen wurde erstellt.

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    Do., 08.08.2024 - 19:58

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu  § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)). 

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge. 

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    In Bearbeitung
    Fr., 09.08.2024 - 14:40