Erneute Unfälle durch veraltete Beschilderung Skatepark. Dauernde Diskussionen mit Familien über die unsachgemäße Nutzung des Skateparks von kleinen Kindern mit Tretrollern, Fahrrädern, Bobby Car etc.
Es wird dringend eine klare und Zeitgemäße Beschilderung gefordert, in der die DIN-Norm DIN EN 14974 ersichtlich wird, die beinhaltet, dass die Nutzung erst ab einem Alter von 8 Jahren gestattet ist. Auf den Hinweisschildern an den Skateanlagen sind mehr Angaben zu machen als bisher!
Entwurf inhaltlich ähnlich wie Skatepark Höhenberg Schild:
Skatepark unter der Zoobrücke
Anlage für Benutzer von Skateboards,
Inline-Skates, Rollschuhen, BMX und WCMX
Diese Anlage ist kein Spielplatz. Nutzung für Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 8 Jahren
Die Nutzung von ungeeigneter Ausrüstung, z.B. herkömmlichen Straßenfahrrädern, motorisierten Sportgeräten, E-Scootern, Scootern oder Spielzeugen ist nicht gestattet
Rollflächen und Skate-Elemente sind kein Aufenthaltsbereich und müssen von Gegenständen freigehalten werden
Vielen Dank!