Obwohl ein ungenutzter „Fahrradabstellplatz“ Direkt neben dem Schild frei ist, wird das Baustellenschild so aufgestellt dass die 1,50 m Breite gehweg Fläche auf weniger als 1 m reduziert wird. Im Sinne der Barrierefreiheit sollte das Schild umgehend umgesetzt werden.