Poststr. Richtung Wahn linke Seite vor der Kurve nach links, sollte das Gesprüpp zurückgeschnitten werden, da der Fussgänger die Strasse wechseln muß.
Ferner bereits vor der ersten Toreinfahrt zu den Glaswerken.
Verkehrssicherungspflicht u.a. Wegen der geparkten Autos
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Kölner Grün
Poststr. 147
51143 Köln - Porz
Deutschland
Statusvermerke
Das Anliegen wurde erstellt.
Neu
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das gemeldete Anliegen betrifft eine Fläche, welche rechtlich nicht zur Stadt Köln gehört. Dies können Flächen sein wie Privatgelände, Gewerbeflächen, Flächen der Kölner Verkehrsbetriebe und der Deutschen Bahn sowie Flächen die von Straßen NRW bewirtschaftet werden.
Die Stadtverwaltung Köln darf hier aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden und kann daher in diesem Fall leider nicht weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Köln
Abgeschlossen