Seit Wochen steht ein defekter Audi A6 im öffentlichen Straßenraum (Am Heidstamm, etwa Höhe Erftstr.). Die Beifahrerseite ist verbeult, das Hinterrad rechts offenbar nur ein Notrad. Beide Außenspiegel sind mit Plastiktüten umwickelt. Das Nummernschild hinten wurde inzwischen entfernt, als es noch vorhanden war, habe ich gesehen, dass der TÜV-Termin bereits abgelaufen war. Das Nummernschild vorne lautet K-MM 9944. Unter dem Auspuff ist ein dunkler Fleck auf dem Asphalt zu sehen, bei dem es sich möglicherweise um Öl handelt. Ich habe mehrere Fotos gemacht, aber leider lässt sich keine einzige jpg-Datei hier hochladen, daher also ohne Bild.
Am Heidstamm 78a
50859 Köln - Lövenich
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln