Wir haben direkt vor dem Haus Weyertal 12-14 und auch an den daneben liegenden öffentlichen Fahrradständern sehr viele Schrottfahrräder stehen, die ewig nicht bewegt wurden - teils ohne Sattel, Reifen etc. Vor unserem Haus sind es alleine 3 Räder bei nur 4 Stellplätzen. Es wohnen 15 Parteien / Familien im Haus und wir haben viel zu wenig Platz für unsere aktiv gefahrenen Räder. Gerade mit kleinen Kindern und Lastenrad ist das sehr ärgerlich. Wir bitten herzlich um eine baldige Entfernung. Mit freundlichen Grüßen, Stefanie Götten
Weyertal 12
50937 Köln - Sülz
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Wir haben Ihr Anliegen aufgenommen und die Bearbeitung erfolgt bereits.
Die örtlich zuständige Gruppe des Ordnungs- und Verkehrsdienst prüft, ob das Fahrrad oder das Fahrzeug sofort entsorgt werden kann, oder dem Eigentümer innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist die Möglichkeit eingeräumt werden muss, das Fahrrad oder das Fahrzeug selbst zu entfernen.
Erst nach Ablauf der Frist darf die Stadt Köln tätig werden (diese Frist kann unter Umständen mehr als zwei Monate betragen).
Wir bitten um Verständnis, dass die abschließende Bearbeitung aus diesem Grund nicht sofort erfolgen kann. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird vom Ordnungs- und Verkehrsdienst bearbeitet und dann der Fachdienststelle übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln